Aktuelle Hinweise des Landratsamtes Ga.-Pa. zur Aufbewahrung von Zimmerstutzen

Das Bayer. Staatsministerium des Innern teilte dem LRA mit Schreiben vom 19.10.2018 mit, dass die Ausnahme „Aufbewahrung Härtefallregelung“ auch für den Besitz eines Zimmerstutzen gilt.

Weitere Informationen findet Ihr unter “Infothek/Waffenrecht”

Information des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 24.10.2018

 

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Neuer Internetauftritt

Liebe Schützinnen und Schützen,

seit 20.08.2018 verwenden wir für unseren Internetauftritt eine neu gestaltete Homepage.
Wir haben uns bemüht, die Daten so gut wie möglich aus verschiedenen Quellen zu übernehmen und für Euch übersichtlich zu gestalten.
Sollte uns hier ein Fehler unterlaufen sein, oder Ihr auf der neuen Homepage etwas vermissen bitten wir um Eure Hinweise (per Mail).
Wir würden uns aber natürlich auch über positive Rückmeldungen freuen.

Mit Werdenfelser Schützengruß

Agnes Wohlketzetter
Gauschatzmeisterin
E-Mail: gschm@gauwerdenfels.de

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