Information des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 24.10.2018

Das Bayer. Staatsministerium des Innern teilte dem LRA mit Schreiben vom 19.10.2018 mit, dass die Ausnahme „Aufbewahrung Härtefallregelung“ auch für den Besitz eines Zimmerstutzen gilt.
Den dafür benötigten Antrag findet Ihr hier:


Information des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 11. Juli 2017

Hinweise zur Gesetzesänderung, in Kraft getreten am 06.07.2017


Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.bssb.de/waffenrechtliche-beduerfnisbescheinigung-waffenbeantragung.html

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